Zusätzliche Entlastung nutzen

Pflegesachleistungen nutzen – Ihr Budget optimal einsetzen

Für dich zaubern wir bis zu 40 % deiner Pflegesachleistung in echte Entlastung

Dein Alltagszauber-Bonus

Als ambulanter Betreuungs- und Hilfedienst darf die Alltags Fee bis zu **40 % deiner Pflegesachleistungen** für dich einsetzen.

So verwandeln wir einen Teil deines Pflegebudgets in liebevolle Unterstützung, leichte Hände und kleine Alltagszauber-Momente, die dir den Tag erleichtern.

Ganz gleich, ob beim Haushalt, bei der Begleitung oder bei liebevoller Betreuung – deine Alltags Fee ist da, wo du sie brauchst.

Pflegesachleistungen nutzen
40% Umwandlung

Umwandlung von Sachleistungen in Betreuungsleistungen

Ab Pflegegrad 2 ist es möglich, bis zu **40 Prozent** des maximalen Pflegesachleistungsbetrags umzuwandeln, sofern er nicht völlig ausgeschöpft ist. Die Höhe dieser Summe richtet sich nach dem jeweiligen Sachleistungsbetrag des Pflegegrads, aber auch nach der Höhe der bereits genutzten Sachleistungen.

Gesetzlich geregelt ist dieser Umwandlungsanspruch im Elften Buch Sozialgesetzbuch (**§ 45a Absatz 4 SGB XI**). Damit lässt sich der Entlastungsbetrag also quasi aufstocken, um beispielsweise Unterstützung im Haushalt oder Alltagsbegleitung zu finanzieren.

Der Umwandlungsanspruch trifft bei folgenden Punkten zu:

  • Die Pflege findet zuhause statt
  • Es besteht mindestens Pflegegrad 2
  • Sie erhalten Pflegesachleistungen, eine Kombinationsleistung oder ausschließlich Pflegegeld
  • Die monatlichen Pflegeleistungen wurden nicht voll ausgeschöpft

Individuelle Budget-Prüfung

Die Berechnung des Umwandlungsbetrags kann komplex sein. Wir übernehmen das für Sie und zeigen Ihnen genau, wie viel zusätzliche Unterstützung Sie pro Monat erhalten können.

Kostenlose Beratung 06233 4807900
Schreiben Sie uns!