Pflegesachleistungen nutzen – Ihr Budget optimal einsetzen
Für dich zaubern wir bis zu 40 % deiner Pflegesachleistung in echte Entlastung
Dein Alltagszauber-Bonus
Als ambulanter Betreuungs- und Hilfedienst darf die Alltags Fee bis zu **40 % deiner Pflegesachleistungen** für dich einsetzen.
So verwandeln wir einen Teil deines Pflegebudgets in liebevolle Unterstützung, leichte Hände und kleine Alltagszauber-Momente, die dir den Tag erleichtern.
Ganz gleich, ob beim Haushalt, bei der Begleitung oder bei liebevoller Betreuung – deine Alltags Fee ist da, wo du sie brauchst.
Umwandlung von Sachleistungen in Betreuungsleistungen
Ab Pflegegrad 2 ist es möglich, bis zu **40 Prozent** des maximalen Pflegesachleistungsbetrags umzuwandeln, sofern er nicht völlig ausgeschöpft ist. Die Höhe dieser Summe richtet sich nach dem jeweiligen Sachleistungsbetrag des Pflegegrads, aber auch nach der Höhe der bereits genutzten Sachleistungen.
Gesetzlich geregelt ist dieser Umwandlungsanspruch im Elften Buch Sozialgesetzbuch (**§ 45a Absatz 4 SGB XI**). Damit lässt sich der Entlastungsbetrag also quasi aufstocken, um beispielsweise Unterstützung im Haushalt oder Alltagsbegleitung zu finanzieren.
Der Umwandlungsanspruch trifft bei folgenden Punkten zu:
- Die Pflege findet zuhause statt
- Es besteht mindestens Pflegegrad 2
- Sie erhalten Pflegesachleistungen, eine Kombinationsleistung oder ausschließlich Pflegegeld
- Die monatlichen Pflegeleistungen wurden nicht voll ausgeschöpft
Individuelle Budget-Prüfung
Die Berechnung des Umwandlungsbetrags kann komplex sein. Wir übernehmen das für Sie und zeigen Ihnen genau, wie viel zusätzliche Unterstützung Sie pro Monat erhalten können.